Grundsatz
Keine Vertragspartei
Restetüte wird nicht Vertragspartei von Absprachen, Übergaben, Tauschgeschäften, Hilfeleistungen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen Nutzerinnen und Nutzern. Zustand, Haltbarkeit, Verpackung, Eignung, Verfügbarkeit und Übergabe müssen die Beteiligten selbst klären.